Die gebrauchsfertigen Normenzemente bestehen aus den Haupt- und Neben- bestandteilen, dem erforderlichen Calciumsulfat und den verwendeten Zement- zusatzmitteln. Hauptbestandteile sind Portlandzementklinker, Hüttensand (granulierte Hochofenschlacke), Traß nach DIN 51043 (natürlicher, puzzolanischer Stoffe), kieselsäurereiche Flugasche, gebrannter Schiefer oder Kalkstein.
Alle Zusätze dürfen nachweislich die Korrosion der Bewehrung nicht fördern. Chloride dürfen dem Zement nicht zugesetzt werden. Ihr aus den Rohstoffen herrührender Anteil darf höchstens 0,10 Gew.-% betragen. Zementzusatzmittel sind z.B. Mahlhilfsmittel. Ihr Anteil beträgt in der Regel weniger als 1 Gew.-%. Bei höheren Anteilen ist der genaue Wert anzugeben. Gemäß DIN 1164 sollen mit Zement- zusatzmitteln modifizierte bautechnische Eigenschaften (z.B. verzögernde Wirkung) durch eine Zusatzbezeichnung kenntlich gemacht werden.
Aufgrund der Art und der Menge der Hauptbestandteile unterscheidet man bei den Normzementen:
Normzemente werden auch mit besonderen Eigenschaften hergestellt, z.B. mit niedriger Hydrationswärme (NW), hohem Sulfatwiderstand (HS) und niedrigem wirksamen Alkaligehalt (NA). Außerdem gibt es bauaufsichtlich zugelassene Zemente, z.B. Vulkanzement (VKZ), Traßhochofenzement (TrHOZ) und Portland- kalksteinhüttenzement (PKHZ). Bei der Verwendung dieser Zemente sind die in den Zulassungen festgelegten Bedingungen zu beachten.
Tonerdenschmelzzement darf für die Herstellung und Ausbesserung tragender Bauteile aus Mörtel, Beton, Stahlbeton und Spannbeton und für Stahlsteindecken nicht verwendet werden. Er wird nur noch im Feuerungsbau eingesetzt.
[1] Deutscher Beton–Verein e.V. „Beton- Handbuch“.