Güteprüfung

Während der Bauausführung soll die Güteprüfung (nach DIN 1048, Teil 1) den Nachweis erbringen, dass die Betonzusammensetzung den Anforderungen entspricht, und dass die geforderten Eigenschaften erreicht werden.

Da die Umweltbedingungen am Bauwerk im Allgemeinen nicht den genormten Herstell- und Lagerbedingungen der Güteprüfung entsprechen, kann die Festigkeit des Betons im Bauwerk von der der Probekörper abweichen.

Sind besondere Eigenschaften des Betons nachzuweisen, so ist der Umfang der Prüfungen im Einzelfall festzulegen.

[1] „Guter Beton“ 19. Auflage Beton-Verlag GmbH

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